Maskenpflicht als Basisschutz
Liebe Patientinnen, liebe Patienten,
ab Montag, den 16. Mai 2022 entfällt bei uns im Haus die 3G-Regel. Sie benötigen nun keinen Nachweis über Impfung / Genesenenstatus oder Test, um unser Haus zu betreten. Um sich selbst, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie andere Patientinnen und Patienten zu schützen, bitten wir Sie, die Hygieneregeln weiterhin zu beachten.
Grundsätzlich gilt eine FFP2-Maskenpflicht in unserem Räumlichkeiten. Je nach Therapie- und Trainingssituation besteht die Möglichkeit, auf einen Medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu wechseln. Community-Masken sind nicht zulässig. Einen Überblick, welche Maske in welchen Bereichen zu tragen ist, finden Sie unten.
FFP2-Maskenpflicht
- Einzeltherapie (z.B. Krankengymnastik, Physiotherapie, Ergotherapie, Arztuntersuchung, Krankenpflege)
- Alle Verkehrsflächen / Wege
- Eingangsbereich und Gänge
- Wartebereiche
- Umkleidekabinen
- WCs
Medizinischer Mund-Nase-Schutz
- bei Gruppenmaßnahmen (Gruppentherapie, Kurse, Schulungen, Vorträge)*
- bei körperlicher Anstrengung (z.B. Medizinische Trainingstherapie, Krankengymnastik am Gerät, Bewegungsbad)*
Bitte beachten Sie: Auf den Laufwegen zu Ihrem Platz / zum Trainingsgerät oder beim Gerätwechsel gilt die FFP2-Maskenpflicht.
*Hier sind Abstände markiert und entsprechend dauerhaft einzuhalten. Zusätzlich gibt es ein Lüftungskonzept ergänzt um Luftwäscher.
Das Tragen der Maske erhöht den Eigen- und den Fremdschutz. Bitte beachten Sie, dass empfohlen ist, bei FFP2-Masken nach 75 Minuten eine Tragepause von 30 Minuten einzulegen (Wechsel auf Medizinischen Mund-Nase Schutz). Bei Beschwerden/“Luftproblemen“ gilt: Maßnahme umgehend beenden, auf Medizinischen Mund-Nase-Schutz wechseln und Rücksprache mit dem behandelnden Arzt halten.