Wohin zur Reha? Sie haben die Wahl!

  • Beitrag zuletzt geändert am:Februar 12, 2025
  • Lesedauer:3 min Lesezeit
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Die Rechte von Patientinnen und Patienten bei der Wahl einer Rehaeinrichtung werden ab Juli 2023 gestärkt: Zukünftig haben Sie noch mehr selbst in der Hand, in welcher Einrichtung Sie Ihre Reha durchführen möchten. Hierfür können Sie als Ergänzung zu Ihrem Rehaantrag Ihre Wunscheinrichtung vermerken. Zwar war das Nennen einer Wunscheinrichtung auch zuvor bereits möglich, ab Juli muss dem Wunsch der Patient:innen aber entsprochen werden. Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass die Wunscheinrichtung die medizinischen Kriterien für eine erfolgreiche Reha bei der entsprechenden Diagnose erfüllt und über die notwendigen Zulassungen verfügen.

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Die Rechte von Patientinnen und Patienten bei der Wahl einer Rehaeinrichtung werden ab Juli 2023 gestärkt: Zukünftig haben Sie noch mehr selbst in der Hand, in welcher Einrichtung Sie Ihre Reha durchführen möchten. Hierfür können Sie als Ergänzung zu Ihrem Rehaantrag Ihre Wunscheinrichtung vermerken. Zwar war das Nennen einer Wunscheinrichtung auch zuvor bereits möglich, ab Juli muss dem Wunsch der Patient:innen aber entsprochen werden. Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass die Wunscheinrichtung die medizinischen Kriterien für eine erfolgreiche Reha bei der entsprechenden Diagnose erfüllt und über die notwendigen Zulassungen verfügen.

Wir unterstützen Sie bei Ihrem Reha-Antrag

Sie möchten Ihre Reha ambulant im Rehazentrum Wöhrderwiese durchführen? Unsere Servicestelle „Rehaantrag“ unterstützt Sie gerne bei der Beantragung Ihrer Rehabilitation sowie bei der Weitergabe Ihres Einrichtungs-Wunsches.

Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin unter 0911/230922-19.

Sie erhalten dann von uns alle nötigen Unterlagen für die Antragstellung, die Sie zu Hause bequem ausfüllen können. Anschließend kommen Sie zu Ihrem 30 bis 45-minütigen Termin zu uns ins Haus. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichten und prüfen Ihre Antragsunterlagen auf Vollständigkeit und kümmern sich um die Weiterleitung an den Kostenträger.